Das „Polen-Jugendverwahrlager der Sicherheitspolizei in Litzmannstadt“, deutsch annektiertes Polen, wurde am 1. Dezember 1942 zur Unterbringung polnischer Jungen und Mädchen im Alter von acht bis 16 Jahren errichtet. Es war das einzige zu diesem Zweck eingerichtete Konzentrationslager für Kinder und Jugendliche1Während der NS-Zeit galten alle bis 14-jährigen als Kinder, die 14- bis 18-jährigen als Jugendliche, die 18- bis 21-jährigen als Minderjährige. Die UN-Konvention für die Rechte der Kinder definiert alle Menschen bis zu einem Alter von 18 Jahren als Kinder. im deutschen Machtbereich. Ähnlich wie im Fall der Jugendkonzentrationslager Moringen und Uckermark im „Altreich“, sollten dort Kinder und Jugendliche auf der Basis der „Vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“ eingesperrt werden.2Der Beitrag basiert, soweit nicht anders angegeben, auf Person und Steinert, Przemysłowa concentration camp. Unter den Kindern im Lager befand sich nach bisherigen Kenntnissen ein Rom, der 1930 in einer deutschen Stadt geborene Pero T., der im Besitz der kroatischen Staatsangehörigkeit war.
Das Lager
Frühere Überlegungen, auf dem Stadtgebiet von Litzmannstadt [Polnisch: Łódź] ein der Schutzstaffel (SS) unterstehendes Lager zu errichten, hatte Oswald Pohl (1892–1951), der Leiter des SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamtes, abgewehrt.3Instytut Pamięci Narodowej, GK 310/197t.22, Chef des SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamts, Oswald Pohl, an den Chef der Sicherheitspolizei und des SD, Reinhard Heydrich, 30. Mai 1942. Stattdessen wurde die Verantwortung der Sicherheitspolizei übertragen, in deren Auftrag die örtliche Kriminalpolizei einige Straßenzüge aus dem Getto Litzmannstadt als separaten Lagerbereich herauslöste. Das Lagergelände war durch einen hohen, mit Stacheldraht versehenen Bretterzaun sowie die auf drei bis 3,5 Meter erhöhte Mauer des jüdischen Friedhofs abgeriegelt. Wenig später kamen Wachtürme hinzu.
Der Hauptzugang zum Lager befand sich an der ul. Przemysłowa. Bewacht wurde es von etwa 50 Wachleuten, die in zwei Schichten arbeiteten. Zwar wurde das „Jugendverwahrlager“ offiziell am 1. Dezember 1942 eröffnet, jedoch befanden sich die ersten Kinder und Jugendlichen bereits einige Zeit vorher im Lagerbereich. Sie, wie auch später eintreffende Gefangene, mussten für den Aufbau des Lagers Zwangsarbeit leisten.
Lagerkommandant war SS-Sturmbannführer und Chef der Kripo Litzmannstadt, Friedrich Camillo Ehrlich (1893–1974).4Zu Ehrlich, in der Literatur meist „Karl Ehrlich“, siehe https://muzeumdziecipolskich.pl/der-peiniger-der-polnischen-kinder-war-ein-stasi-agent und https://muzeumdziecipolskich.pl/f/komendant22.pdf [Zugriff: 10.03.2026]. Seine Dienststelle entschied über Einweisungsanträge, die von allen deutschen Polizeidienststellen in den annektierten polnischen Gebieten (Danzig-Westpreußen, Ost-Oberschlesien, Teile der Provinz Ostpreußens, Warthegau) gestellt werden konnten. Er musste diese jedoch dem Reichskriminalpolizeiamt (RKPA) in Berlin zur Genehmigung vorlegen.
Anträge aus anderen Teilen des Reiches waren bei der 1939 gegründeten und dem RKPA eingegliederten „Reichszentrale zur Bekämpfung der Jugendkriminalität“ zu stellen, die ab 1940 zusammen mit dem RKPA zum Reichssicherheitshauptamt gehörte, und der die Jugendkonzentrationslager unterstanden.
Die Begründungen für die Verschleppung der Kinder in das Lager erstreckten sich von Kleinkriminalität bis hin zu organisiertem Diebstahl oder Arbeitsverweigerung. Mitunter reichte es aus, wenn die örtlichen Besatzungsbehörden nicht wohlwollend gegenüber einem Kind eingestellt waren, wenn Kinder sich an öffentlichen Plätzen aufhielten, obdachlos waren oder ohne einen Fahrschein ein öffentliches Verkehrsmittel nutzten. Andere wurden deportiert, weil ihre Eltern im Widerstand aktiv waren, sich in Haft befanden oder sich geweigert hatten, die deutsche Volksliste zu zeichnen.
Zwangsarbeit und militärischer Drill bestimmten den Tagesablauf der Kinder. Gefürchtet war die harte Arbeit beim Auf- und Ausbau des Lagers, die oftmals zehn bis zwölf Stunden täglich betrug, mitunter sogar in zwei Schichten, begleitet von den Schlägen des Wachpersonals. Dazu gehörten Abbrucharbeiten und Straßenbau, bei der Kinder eine schwere Walze ziehen mussten, was mitunter zu lebenslangen körperlichen Schäden führte. Das gleiche gilt für gefangene Mädchen, die in der Wäscherei arbeiten mussten und dabei stundenlang barfuß in kaltem Wasser standen. Daneben hatten Kinder und Jugendliche in Werkstätten des Lagers zu arbeiten, wo überwiegend für das deutsche Militär produziert wurde.
Die genaue Anzahl der in das Lager eingelieferten Kinder ist aufgrund der lückenhaften Überlieferung nicht bekannt. Jeweils um die 1 000 Kinder und Jugendliche hielten sich im Lager auf. Auf der Basis von Hochrechnungen wird davon ausgegangen, dass die Gesamtzahl der Kinder und Jugendlichen während der Existenz des Lagers um 1 500 betrug, höchstens jedoch bei 2 000 lag. Unbekannt ist die Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die im Lager verstarben, sei es, dass sie gezielt ermordet wurden, oder dass sie die überaus harten Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie die physische und psychische Gewalt nicht überlebten.
Pero T.
Jakub Poznański (1890–1959), ein jüdischer Gefangener des Gettos, berichtete in seinem Tagebuch über die Kinder und Jugendlichen aus dem „Jugendverwahrlager“, die während einer Typhusepidemie 1943/44 im Getto medizinisch betreut wurden. Es hätten sich unter ihnen nicht nur polnische Kinder aus den annektierten Gebieten, sondern auch einige französische und griechische sowie Kinder aus anderen Ländern befunden.5Poznański, Tagebuch, 189 f. Dies bestätigt Kozłowicz, „Das Arbeitsstraflager“, 55, ohne weitere Details zu nennen. Auf eines dieser nicht-deutschen und nicht-polnischen Kinder im „Jugendverwahrlager“ hat Verena Meier (geb. 1988) aufmerksam gemacht.6Im Folgenden nach Meier, Kriminalpolizei und Völkermord, 350–65, sowie Landesarchiv Sachsen-Anhalt, C 29 Anhang II, Z Nr. 524. Dabei handelte es sich um den im März 1930 geborenen Pero T. (in den Akten auch „Peter“ genannt), der zum Zeitpunkt seiner Verhaftung mit Eltern und Geschwistern in Magdeburg, Deutschland, lebte.
Die Familie war in die nationalsozialistische Verfolgungspolitik gegen als „Zigeuner“ stigmatisierte Menschen geraten. 1940/1941 hatte sie im Zwangslager in Magdeburg leben müssen, aus dem sie entlassen wurde, weil sie die kroatische Staatsangehörigkeit besaß. Sie war jedoch von der Rassenhygienischen Forschungsstelle erfasst worden. In dem im Januar 1942 ausgestellten „Gutachten“ hieß es über Pero T.: „nicht deutschblütig (Angehöriger einer zigeunerischen Sippe balkanischer Herkunft)“.7Ebd., Bl. 5.
Eine Deportation der Familie gemäß „Auschwitz-Erlass“ wurde Anfang 1943 geprüft, aber wegen der kroatischen Staatsangehörigkeit verworfen. Die Eltern, denen ihr selbstständiges Gewerbe (Tierdarbietungen) verboten worden war, mussten in Industriebetrieben beziehungsweise im Straßenbau arbeiten. Der nicht schulpflichtige Junge blieb daher sich selbst überlassen und fiel dabei mehrfach städtischen und polizeilichen Stellen auf.
Im Mai 1943 wandte sich das Fürsorge- und Jugendamt Magdeburg erstmals an die Reichszentrale zur Bekämpfung der Jugendkriminalität, und reichte in Zusammenarbeit mit der Weiblichen Kriminalpolizei schließlich im Juni 1943 einen förmlichen Antrag zur Unterbringung des 13-jährigen in einem Lager ein. In der Begründung hieß es unter anderem: „Für die Allgemeinheit wird er [Pero T.] allmählich zur Plage, für die deutsche Jugend zur Gefährdung, wenn diese sieht, dass der Junge sein Eigenleben durchsetzt. Es ist auch zu befürchten, dass er mit der Zeit kriminell wird, wenn er auch in dieser Hinsicht bisher nicht aufgefallen ist.“8Ebd., Bl. 29, Staatliche Kriminalpolizei Magdeburg, Antrag auf Einweisung eines Jugendlichen polnischen [sic] Volkstums in das Polen-Jugendverwahrlager Litzmannstadt, 16. Juni 1943.
Da Pero T. als „nicht deutschblütig“ und zudem als Kroate galt, kam nur das „Jugendverwahrlager“ in Litzmannstadt in Frage. In dem Antrag auf Einweisung wurde der Junge als „Jugendlicher polnischen Volkstums“ ausgegeben. Nach seiner Verhaftung am 16. Juni 1943 musste er einen Monat lang im Polizeigefängnis bleiben, bis die Genehmigung der Reichszentrale eintraf. Am 16. Juli 1943 wurde Pero T. nach Litzmannstadt abtransportiert. Es ist nicht bekannt, ob er überlebt hat.
Nach 1945
Am 19. Januar 1945 wurden 800 bis 900 Kinder und Jugendliche von Soldaten der Roten Armee befreit. Die Gebäude des Lagers wurden nach dem Krieg fast vollständig abgetragen. Nachdem das Gelände zunächst von sowjetischem Militär weiter genutzt wurde, entstanden ab 1960 Wohnbauten für die polnische Bevölkerung. 1977 erkannte die Bundesrepublik Deutschland das „Polen-Jugendverwahrlager“ offiziell als ein Konzentrationslager an.
Als Meilenstein in der Erinnerungskultur gilt das acht Meter hohe „Monument des gebrochenen Herzens“, das am 9. Mai 1971 im angrenzenden Promieniści Park (heute Park Szarych Szeregów) enthüllt wurde. Am 1. Juni 2021 wurde schließlich das sich im Aufbau befindende „Museum der Polnischen Kinder – Opfer des Totalitarismus“ gegründet. 2022 erwarb das Museum zwei Gebäude auf dem Gelände des ehemaligen deutschen Konzentrationslagers für polnische Kinder. In der früheren Lagerkommandantur soll eine Dauerausstellung eingerichtet werden.




