Kroatien, ein Land in Südosteuropa, entwickelte sich im 9. Jahrhundert zu einem eigenständigen Herzogtum und wurde später zum Königreich erhoben, bevor es im 12. Jahrhundert eine Personalunion mit Ungarn einging. Ab der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts gehörte es zur Habsburgermonarchie, bis diese am Ende des Ersten Weltkriegs zerfiel. In der Folge wurde Kroatien in das neu gegründete „Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen“ integriert (seit 1929 Königreich Jugoslawien). Seit 1991 ist die Republik Kroatien ein unabhängiger Staat.
Während des Zweiten Weltkriegs gründete die faschistische Ustaša-Bewegung den Unabhängigen Staat Kroatien (USK) [Nezavisna Država Hrvatska], zu dem auch das Gebiet von Bosnien und Herzegowina gehörte. Im USK unterlagen Rom:nja rassistischen Sondergesetzen und wurden Opfer von Massakern und Deportationen. Ab 1942 wurden Rom:nja systematisch in das Konzentrationslager Jasenovac deportiert, wo mindestens 16 173 romani Männer, Frauen und Kinder ermordet wurden.
Rom:nja in kroatischen Gebieten
Die Anwesenheit von Rom:nja in kroatischen Gebieten ist seit der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts dokumentiert und steht im Zusammenhang mit ihrer Migration auf den Balkan im Zuge der osmanischen Expansion. Einzelne Rom:nja waren wahrscheinlich bereits vor dieser Zeit auf dem kroatischen Gebiet ansässig, denn eine der ursprünglichen kroatischen romani Gruppen wies nur sehr wenige griechische Einflüsse auf (etwa in ihrer Sprache), was als Indiz auf eine frühe Abwanderung aus dem Byzantinischen Reich interpretiert wird. Einige ließen sich in Städten wie Zagreb, Dubrovnik oder Pula nieder, wo sie als Händler, Handwerker und Metzger arbeiteten. Andere Rom:nja zogen saisonal umher und verdienten ihr Geld mit Handwerk und Unterhaltung. In der Habsburgerzeit wurden von den Behörden immer restriktivere Vorschriften eingeführt, darunter Reise- und Einwanderungsverbote. Auch die Rom:nja in Kroatien fielen unter die strengen Regelungen, die Kaiserin Maria Theresia (1717–1780) und Kaiser Joseph II. (1741–1790) zwischen 1761 und 1783 erließen. Nach der Abschaffung der Versklavung von Rom:nja in den rumänischen Fürstentümern Walachei und Moldau Mitte des 19. Jahrhunderts wanderten neue Gruppen von walachischen Rom:nja in die kroatischen Gebiete ein.
Laut der Volkszählung von 1931, der letzten, die im Jugoslawien der Zwischenkriegszeit durchgeführt wurde, waren in den kroatischen Gebieten (die vor 1939 aus den Banschaften Sava und Küste [Kroatisch: Primorska] bestanden und seit 1939 zur Banschaft Kroatien vereint wurden) 14 879 Rom:nja offiziell erfasst, doch die tatsächliche Zahl dürfte durchaus höher gelegen haben, da nicht alle Rom:nja entsprechend ihrer ethnischen Zugehörigkeit registriert wurden.
Die Rom:nja, die in den Volkszählungen von 1921 und 1931 in den kroatischen Gebieten aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit oder der Verwendung der Sprache Romanes in der Kategorie „Zigeuner“ [„cigani“] erfasst wurden, lebten fast ausschließlich in ländlichen Gebieten, vor allem in den östlichen Teilen von Slawonien, Syrmien und Baranja, wiesen eine relativ junge Altersstruktur auf, waren überwiegend römisch-katholisch (weniger als ein Drittel orthodox) und fast vollständig analphabetisch. Diese Rom:nja bildeten einen sozioökonomisch marginalisierten Teil der Bevölkerung, der hauptsächlich in der Holz- und Metallverarbeitung, der Landwirtschaft, dem Pferdehandel, dem Sammeln von Sekundärrohstoffen (z. B. Altmetall) und der Unterhaltung der Bevölkerung (als Musiker:innen oder Zirkustierdompteur:innen) tätig war. Die sozioökonomische Randstellung ging Hand in Hand mit einer allgemeinen Kriminalisierung der Minderheit durch staatliche und lokale Behörden. Abgesehen vom anhaltenden polizeilichen Druck kam es in der Zwischenkriegszeit mehrfach zu direkter Gewalt gegen Rom:nja, die von körperlichen Übergriffen bis hin zu Vertreibungen und dem Niederbrennen ganzer romani Siedlungen reichten.1Vojak, „Romi u popisima“, 449–453; ders., U predvečerje rata, 159–163.
Unabhängiger Staat Kroatien
Am 6. April 1941 erreichte der Zweite Weltkrieg jugoslawisches Gebiet. In einem kurzen militärischen Konflikt gelang es den Streitkräften der Achsenmächte, die Armee des Königreichs Jugoslawien zu besiegen. Mit der politischen und militärischen Unterstützung Deutschlands und Italiens übernahm die faschistische Ustaša-Bewegung unter der Führung von Ante Pavelić (1889–1959) die Macht über die kroatischen Gebiete und rief am 10. April 1941 den Unabhängigen Staat Kroatien aus, zu dem auch das Gebiet des heutigen Bosnien und Herzegowina gehörte. Der USK war in deutsche (nordöstliche) und italienische (südwestliche) militärische Besatzungszonen unterteilt, die die Kontrolle über die Verkehrsinfrastruktur und wichtige Rohstoffe gewährleisten sollten.
Die Gebiete Međimurje und Baranja wurden von Ungarn besetzt, das gegenüber der vergleichsweise kleinen romani Bevölkerung in dieser Region eine eigene Politik verfolgte, die Vertreibung, Zwangsarbeit und (ab November 1944) Deportation in ungarische Lager in Nagykanizsa und Komárom umfasste. Bis September 1943 gehörten einige Gebiete der kroatischen Küstenregion [Hrvatsko primorje] – darunter Istrien und einige Regionen Dalmatiens – zum italienischen Staatsgebiet; danach standen sie bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs unter deutscher Besatzung.
Schätzungen zufolge lebten mehr als sechs Millionen Einwohner:innen auf dem Gebiet des USK. Die Mehrheit bildeten Kroat:innen, während eine bedeutende Minderheit Serb:innen waren (etwa 1,8 Millionen oder 30 %). Zudem lebten dort rund 700 000 bosnische Muslime sowie andere Minderheiten, darunter etwa 150 000 ethnische Deutsche, 36 000 bis 39 000 Juden:Jüdinnen und etwa 17 000 Rom:nja.2Matković, Nezavisna Država Hrvatska, 82. Für die Ustaša-Behörden war die Schaffung einer „rassisch reinen” kroatischen Nation eines der zentralen Elemente ihrer Ideologie. Dies führte zu einer genozidalen Politik der Vertreibung und Vernichtung der serbischen, jüdischen und romani Bevölkerung, die als „unerwünschte“ Teile der Gesellschaft betrachtet wurden.
„Rassengesetze“
Bald nach der Machtübernahme begannen die Ustaša-Behörden mit der Umsetzung einer repressiven Politik gegenüber Serb:innen, Juden:Jüdinnen und Rom:nja sowie politischen und militärischen Gegner:innen (Kommunist:innen, Partisan:innen, Antifaschist:innen). Die Verfolgung „unerwünschter“ Minderheiten orientierte sich teilweise am nationalsozialistischen Modell, folgte jedoch zugleich eigenen ideologischen Zielen, wobei orthodoxe Serb:innen als Hauptfeind galten. Sie vollzog sich in drei Phasen: Ausgrenzung, Konzentration und Vernichtung.
Ein erster Hinweis auf eine solche Politik gegenüber Rom:nja, die von den Ustaša-Behörden als negatives und „fremdes“ (nicht-kroatisches) soziales Element betrachtet wurden, war die Verabschiedung von „Rassengesetzen“ am 30. April 1941 („Rechtsvorschrift über die rassische Zugehörigkeit“; „Rechtsvorschrift über die Staatsbürgerschaft“; „Rechtsvorschrift über den Schutz des arischen Blutes und der Ehre des kroatischen Volkes“).3Siehe Zakoni, 111, 113–114. Darin wurden Rom:nja ausdrücklich genannt und als „nicht-arischer“ Teil der Bevölkerung definiert, was den Entzug ihrer Staatsbürgerschafts- und anderer Bürgerrechte bedeutete. Juden:Jüdinnen und Rom:nja wurden vom öffentlichen Dienst und von verschiedenen anderen Berufen ausgeschlossen; auch ihr Recht, Personen „arischer“ Herkunft zu heiraten, wurde eingeschränkt. Die rassistische Gesetzgebung der Ustaša beinhaltete auch die Beschlagnahmung von Eigentum und die Unterbindung wirtschaftlicher Aktivitäten beider Minderheiten. Ende 1941 wurden Rom:nja (zusammen mit Serb:innen und Juden:Jüdinnen) gesetzlich von der Wehrpflicht ausgeschlossen.
Der Einfluss der Nürnberger Gesetze ist in der Gesetzgebung der Ustaša erkennbar, insbesondere bei der Definition der „arischen“ Herkunft einer Person. Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Bestimmungen erließen die Behörden die „Anweisungen zur Abfassung einer Erklärung über die rassische Zugehörigkeit“, in denen Juden:Jüdinnen und Rom:nja erneut als Angehörige der „nichtarischen“ Bevölkerung eingestuft wurden.4Biondich, „Persecution of Roma“, 34. Die „Rassengesetze“ entzogen den Betroffenen nicht nur ihre staatsbürgerlichen Rechte im USK, sondern schufen auch die Voraussetzungen für ihre spätere Deportation in Lager.
„Kolonisierung“ und Erfassung
Die nächste Maßnahme der Ustaša-Behörden gegenüber Rom:nja bestand in der Prüfung ihrer „Kolonisierung“ – ein euphemistischer Sammelbegriff für Mobilitätsverbote, Vertreibung und Verschleppung zur Zwangsarbeit. Der Großgespan von Pokupje, Ante Nikšić (1892–1962), schlug im Juni 1941 die erzwungene „Kolonisierung“ der Rom:nja sowie deren Zuweisung zur Zwangsarbeit „zum Wohle des Staates“ vor. Anfang Juni 1941 reichten lokale Behörden aus dem Gebiet Križevci beim Innenministerium eine formelle Petition ein, um Rom:nja aus ihrem Gebiet zu „entfernen“. Begründet wurde dies mit angeblicher krimineller Tätigkeit sowie der Verbreitung von Infektionskrankheiten als Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.5Vojak, Papo, und Tahiri, Stradanje Roma u Nezavisnoj Državi Hrvatskoj, 27; Vojak, „Počeci progona Roma“, 46.
Das Innenministerium wandte sich an das „Amt für Kolonisierung”, das Anfang Juli 1941 vorschlug, die Bewegungsfreiheit der Rom:nja durch eine Verordnung einzuschränken und die Ausstellung von Reisegenehmigungen [putne isprave] zu untersagen. Eine der vorgesehenen Maßnahmen zur Umsetzung der „Kolonisierung“ war die Ermittlung genauer Zahlen zur romani Bevölkerung in jedem Bezirk. Da die Ustaša-Behörden über keine verlässlichen demografischen Daten zu den Rom:nja verfügten, mussten sie auf die jugoslawische Volkszählung von 1931 zurückgreifen, nachdem die für April 1941 geplante Volkszählung aufgrund des Kriegsausbruchs undurchführbar geworden war.
Am 3. Juli 1941 veröffentlichte das Innenministerium Anweisungen zur Erfassung der romani Bevölkerung und erklärte dies zur „ersten Maßnahme im Verfahren gegen die Zigeuner“. Die lokalen Behörden und die Polizei wurden angewiesen, bis Ende des Monats entsprechende Listen zu erstellen. Diese sollten den Vornamen, Nachnamen, das Geschlecht, den Beruf und die Lebensweise („sesshaft oder nomadisch“ [„sjedilački ili nomadski“]) aller Rom:nja in ihrem Zuständigkeitsbereich enthalten. Das Innenministerium sollte die gesammelten Daten dem „Amt für Kolonisierung” vorlegen, zusammen mit Vorschlägen „über die Möglichkeit, die Art und den Ort einer vollständigen Kolonisierung der Zigeuner“.6Vojak, „Prva faza rješavanja ‚ciganskog pitanja‘“, 251.
Die Durchführung der Volkszählung löste Reaktionen bei einigen muslimischen Intellektuellen in Bosnien und Herzegowina aus. Mit Unterstützung muslimischer religiöser Autoritäten in Sarajevo versuchten sie, „weiße Zigeuner“ von der Volkszählung auszunehmen; diesem Anliegen gaben die Ustaša-Behörden statt. Aufgrund des Ausbruchs des antifaschistischen Aufstands der Partisan:innen unter der Führung von Josip Broz Tito (1892–1980) im Sommer 1941 gaben die Institutionen des USK jedoch ihre „Kolonisationspläne“ weitgehend auf.
Massenmorde und Deportationen
Zeitgleich mit den Überlegungen zu einer „Kolonisierung“ der Rom:nja im Unabhängigen Staat Kroatien verübten Ustaša-Einheiten in Ivanović Jarak sowie in den Regionen Kordun und Banija erste Massenverbrechen an der romani Bevölkerung. Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Behörden in dieser frühen Phase einen speziellen Plan oder ein Programm zur Massenvernichtung der Rom:nja verabschiedeten. Vielmehr wurden sie vermutlich im Zuge der Terrormaßnahmen der Ustaša gegen die serbische Zivilbevölkerung sowie im Kontext von Vergeltungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Aufkommen der Partisanenbewegung zu Kollateralopfern von Massengewalt.
Im Mai 1941 führten die Ustaša-Behörden des USK die ersten Massenverhaftungen und Deportationen von Rom:nja in Konzentrationslager durch. So wurden Mitte Mai 1941 15 Roma aus dem Gebiet Glina in Lager überstellt. Ende Juli und Anfang August 1941 folgten Transporte aus dem Gebiet Koprivnica in das Lager Danica. Zeugenaussagen zufolge befanden sich auch Rom:nja unter den Häftlingen der Lager Slana und Jastrebarsko. Die meisten von ihnen wurden im August 1941 in das Konzentrationslager Jasenovac verlegt.
Die systematischen Deportationen von Rom:nja in das Lager Jasenovac wurden durch ein Rundschreiben des Innenministeriums und eine Anordnung des Ustaša-Überwachungsdienstes vom 19. Mai 1942 vorbereitet, unter Beteiligung der Staatlichen Direktion für öffentliche Ordnung und Sicherheit. Die anschließende Welle von Massenverhaftungen und Deportationen von Rom:nja dauerte bis zum Ende des Sommers desselben Jahres an. In einigen Gebieten unterstützten Organisationen lokaler Volksdeutscher die Militär- und Polizeibehörden des USK bei der Durchführung der Maßnahmen. Die regimekontrollierten Medien lobten die Deportation von Rom:nja in das Lager Jasenovac als Beitrag zur „Lösung der Zigeunerfrage“, verbunden mit der Behauptung, Rom:nja würden durch „Arbeit“ und „Handwerksausbildung“ „zivilisiert“.7Vojak, „The Relations and Attitudes“, 330–334.
Um Widerstandshandlungen vorzubeugen, täuschten die Ustaša-Behörden ihre Opfer häufig über ihr Ziel und gaukelten ihnen vor, sie würden an Orte mit besseren Lebensbedingungen überstellt werden (wie zum Beispiel die Ländereien von im Ausland lebenden Serb:innen und Montenegriner:innen im Kosovo, in Rumänien und Slowenien oder sogar in einen „Zigeunerstaat“). Einige Rom:nja leisteten bewaffneten Widerstand, flohen oder schlossen sich der Partisanenbewegung an.8Vojak, „Deportacje ludności romskiej“, 22; Vojak, „ Roma Resistance in the Independent State of Croatia“, 125–131. Ende Mai 1942 wurden einige Rom:nja, die als „weiße Zigeuner“ galten („Zenica-Resolution“), von den Deportationen ins Lager Jasenovac ausgenommen.
Das Eigentum der Rom:nja, die in das Lager Jasenovac deportiert wurden, wurde vom „Amt für Kolonisierung“ und dessen örtlichen Kolonisierungsstellen beschlagnahmt. Ein Teil davon wurde bei öffentlichen Auktionen an die lokale Bevölkerung verkauft, während ihre Häuser regimetreuen Personen sowie Kriegsflüchtlingen aus anderen Gebieten des USK zur Verfügung gestellt wurden. Ein weiterer Teil des Eigentums wurde von den Ustaša-Behörden systematisch zerstört, um die historischen Spuren der romani Bevölkerung in diesen Gebieten zu tilgen.
Die Rom:nja, die als erste in Jasenovac ankamen, wurden im nordöstlichen Teil des Konzentrationslagers untergebracht, der als Lager III C bezeichnet wurde. Die dortigen außerordentlich harten Bedingungen führten zu einer hohen Sterblichkeitsrate. Mit der steigenden Zahl der Deportationen wurden neue Gruppen von deportierter Rom:nja im Gebiet des nahegelegenen Dorfes Uštica festgehalten, aus dem die orthodoxen serbischen Einwohner:innen kurz zuvor vertrieben worden waren. Die meisten Rom:nja, die ab Juli 1942 in Jasenovac ankamen, durchliefen das Konzentrationslager nicht, sondern wurden mit Fähren und Booten direkt zur Haupthinrichtungsstätte in Donja Gradina gebracht, die auf der anderen Seite der Save lag und zu Bosnien und Herzegowina gehörte. Hier ermordeten Ustaša-Wachen Männer, Frauen und Kinder auf besonders grausame Weise mit Klingenwaffen und Holzhämmern. Im gleichen Zeitraum wurden auch die Rom:nja, die im Nebenlager Uštica festgehalten wurden, ermordet und in 21 Massengräbern am Rande des Dorfes verscharrt. Mit Ausnahme kleiner Gruppen von Zwangsarbeitern, die zu einem späteren Zeitpunkt ermordet wurden, wurden alle nach Jasenovac deportierten Rom:nja bis Ende 1942 ermordet.
Einige Rom:nja wurden aus dem Lager Jasenovac in andere Lager außerhalb des USK deportiert, insbesondere in verschiedene Lager im Deutschen Reich (Dachau, Lackenbach und Mauthausen), wo sie hauptsächlich zur Zwangsarbeit eingesetzt wurden. Einige Rom:nja sollen auf diese Weise auch in das Konzentrationslager Auschwitz deportiert worden sein.9HDA, Sign. 421, k. 128, Aussage von Janko Udorović vom 15. Februar 1952 vor dem Bezirksgericht in Ogulin.
Einige Nicht-Rom:nja im USK beteiligten sich an der Rettung von Rom:nja, indem sie Anträge und Petitionen an die Ustaša-Behörden schrieben und um Ausnahmen von Deportationen baten oder Rom:nja versteckten bzw. ihnen bei der Flucht halfen. Es gab auch Fälle, in denen Rom:nja als Überlebensstrategie die Kooperation mit den Ustaša-Behörden wählten; einige von ihnen wurden von Partisan:innen als mutmaßliche Kollaborateur:innen hingerichtet.
Auch die Četniks verübten vereinzelte Massaker an Rom:nja auf dem Gebiet des USK. In Radigojna bei Vrbovsko beispielsweise wurden am 17. November 1942 zwei romani Familien mit insgesamt 14 Mitgliedern (darunter sechs Kinder) mit Draht gefesselt und in ihrem Holzhaus lebendig verbrannt. Eines der letzten Massaker auf dem Gebiet des USK ereignete sich im April 1945 in Hrastina im Bezirk Zagreb, als eine Ustaša-Einheit eine Zirkusgruppe aus geflüchteten deutschen Sinti:ze tötete.10Dizdar/Sobolevski, Prešućivani četnički zločini u Hrvatskoj, 75; Šimunković/Mihovilović, Masakr nad Romima i Sintima.
Kriegsende
Anfang Mai 1945 brach der Unabhängige Staat Kroatien angesichts des Vormarsches der Partisan:innen und sowjetischer Militäreinheiten zusammen. Die politische Führung der Ustaša und die Armee flohen zusammen mit Teilen der Zivilbevölkerung in Richtung Slowenien und Österreich, um sich unter dem Schutz westlicher alliierter Einheiten zu ergeben. Am 15. Mai 1945 kapitulierte das kroatische Militär offiziell vor den britischen alliierten Militäreinheiten im österreichischen Bleiburg. Die britischen Streitkräfte übergaben sie jedoch an Partisaneneinheiten (Einheiten der jugoslawischen Armee, die am 1. März 1945 offiziell gegründet worden war), wodurch Tausende der Gefangenen ums Leben kamen. Ante Pavelić und einigen Ustaša-Funktionären gelang es, der Verhaftung zu entgehen und heimlich zu emigrieren, hauptsächlich in südamerikanische Länder.
Anzahl der Opfer
Die Zahl der im Unabhängigen Staat Kroatien getöteten Rom:nja ist schwer zu bestimmen. Die Aufzeichnungen der Ustaša-Behörden, insbesondere der Lagerverwaltungen, in denen deportierte Rom:nja ermordet wurden, sind nur lückenhaft überliefert. Das Fehlen verlässlicher Statistiken für das Jahr 1941 und die vermutlich hohe Zahl ethnisch nicht identifizierter Rom:nja erschweren diese Aufgabe zusätzlich. Die am besten dokumentierten Daten zu diesem Thema beziehen sich auf das Lager Jasenovac. Die „List of Names of the Victims of the Jasenovac Concentration Camp 1941–1945“ enthält die Namen von 16 173 Roma (5 688 Männer, 4 877 Frauen, 5 608 Kinder).11Jasenovac Memorial Site, „List of individual victims“. Laut Antun Miletić (geb. 1931) wurden im Lager Jasenovac insgesamt 23 658 Roma (19 532 aus dem Gebiet der heutigen Republik Kroatien und 4 126 aus dem heutigen Bosnien und Herzegowina) getötet.12Miletić, Ubijeni u koncentracijskom logoru, 445–450, 793–798. Weitere Schätzungen der Gesamtzahl der im USK getöteten Roma belaufen sich auf 30 000 und mehr, beruhen jedoch auf rein hypothetischen Berechnungen.13Dennis Reinhartz schätzte die Zahl der Roma-Opfer auf etwa 30 000, Ferdo Čulinović auf 30 000, Milan Bulajić auf 40 000 und Rajko Đurić auf 40 000 bis 60 000. Siehe Reinhartz, „Genocid nad jugoslavenskim Ciganima“, 104; Bulajić, Ustaški zločini, 83; Čulinović, Okupatorska podjela Jugoslavije, 324f.; Đurić, Povijest Roma, 108.
Obwohl die Verfolgung und Ermordung von Rom:nja im USK gut belegt und bekannt ist, wird ihr Ausmaß von Teilen der Forschung weiterhin relativiert oder bestritten. So behaupten einige revisionistische Wissenschaftler:innen nach wie vor, das Leid der Rom:nja im USK werde übertrieben dargestellt, insbesondere in Berichten über ihre Erfahrungen im Lager Jasenovac. Demgegenüber argumentiert Dennis Reinhartz (geb. 1944), dass es sich im USK-Gebiet um den „proportional gesehen“ größten Völkermord an der romani Bevölkerung während des Zweiten Weltkriegs handelt.14Reinhartz, „Damnation of the Outsider“, 84; Reinhartz, „Unmarked Graves“, 84. Reinhartz’ Einschätzung wird durch die Ergebnisse der ersten Volkszählung nach dem Krieg im Jahr 1948 bestätigt, bei der nur 405 Rom:nja in Kroatien und 442 auf dem Gebiet von Bosnien und Herzegowina erfasst wurden.
Sozialistisches Kroatien
Nach dem Zweiten Weltkrieg untersuchte die kroatische Abteilung der jugoslawischen Staatlichen Kommission mehrere Verbrechen der Ustaša und der Besatzer:innen gegen Rom:nja im ehemaligen Unabhängigen Staat Kroatien; dies hatte jedoch nur einen sehr begrenzten Einfluss auf das öffentliche Gedächtnis. Der jugoslawische sozialistische Staat prägte die Erinnerungskultur an den „Volksbefreiungskrieg und die sozialistische Revolution“ als zentrale ideologische Säule. Die Leitidee der „Brüderlichkeit und Einheit aller Nationen und Nationalitäten“ bildete den Kern des offiziellen kollektiven Gedächtnisses. Die Kriegsopfer wurden in „gefallene Kämpfer“ (Partisan:innen) und „Opfer des faschistischen Terrors“ (von den Besatzern und einheimischen „Verrätern“ getötete Zivilist:innen) unterteilt. Die ethnische Zugehörigkeit der Opfer wurde in der Regel nicht ausgewiesen, entsprechend der kollektiven und einheitlichen Politik, die es verbot, bestimmte nationale Gruppen als Kriegsopfer herauszustellen.
Aus diesem Grund wurden auf Denkmälern und bei Gedenkveranstaltungen fast immer verallgemeinernde Begriffe wie „Opfer des faschistischen Terrors“ verwendet. Dies führte dazu, dass das spezifische Schicksal der romani Opfer in der kollektiven Erinnerung weitgehend unsichtbar blieb und im sozialistischen Kroatien nur am Rand präsent war.
Im Juli 1971 brachte der Verband der Kämpfer des Volksbefreiungskrieges Jugoslawiens auf dem Friedhof in Uštica, der 1970 Teil der Gedenkstätte Jasenovac geworden war, eine Gedenktafel für die romani Opfer im USK an. Insgesamt wurden hier 21 Massengräber auf einer Fläche von 4 700 Quadratmetern identifiziert. Uštica war damit der zentrale und einzige Gedenkort für romani Opfer im sozialistischen Kroatien, wurde jedoch seit den 1980er Jahren teilweise vernachlässigt. Dies hat sich erst in den letzten Jahren geändert.
Republik Kroatien
Die Gründung der Republik Kroatien im Jahr 1991 führte zunächst zu keinen grundlegenden Veränderungen in der staatlichen Erinnerungspolitik hinsichtlich des Gedenkens an das Leid der Rom:nja. Gleichzeitig stieg die offizielle Zahl der Rom:nja im Land kontinuierlich von 6 695 im Jahr 1991 auf 17 980 im Jahr 2021 an. In diesem Zeitraum wurden Rom:nja erstmals gesetzlich als nationale Minderheit Kroatiens anerkannt (2002), und ihre politische Position wurde durch ihre politische Repräsentation im kroatischen Parlament gestärkt.
In diesem Kontext ging die Initiative zur Gedenkfeier für die romani Opfer zunehmend von politischen Vertretern der Rom:nja und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) aus. Veljko Kajtazi (geb. 1960), ein romani Abgeordneter des kroatischen Parlaments, begann gemeinsam mit romani- und nicht-romani-NGOs sowie mit Unterstützung des Staates und der lokalen Regierung, Gedenkfeiern am Ort Uštica zum Gedenken an den 2. August zu organisieren. Am 12. Dezember 2014 erkannte das kroatische Parlament den 2. August offiziell als „Internationalen Gedenktag für die Romani Opfer des Porajmos/Holocaust” [Međunarodni dan sjećanja na romske žrtve Porajmosa/Holokausta] an und benannte ihn drei Jahre später für Kroatien in „Internationaler Gedenktag für die Romani Opfer des Völkermords im Zweiten Weltkrieg/Samudaripen“ [Međunarodni dan sjećanja na romske žrtve genocida u Drugom svjetskom ratu/Samudaripen] um.
Im August 2020 wurde auf Initiative von Veljko Kajtazi und der kroatischen romani Vereinigung „Kali Sara“ das Romski memorijalni centar Uštica [Romani Gedenkzentrum Uštica] als Bildungs-, Forschungs- und Gedenkstätte des Völkermordes an den Rom:nja während des Zweiten Weltkriegs eröffnet. Eine weitere Gedenkstätte für romani Opfer befindet sich seit 2012 auf einem Friedhof in Draškovec, wo ein Gedenkkreuz errichtet wurde, um an zehn Rom:nja zu erinnern, die Ende März 1945 bei einem Bombenabwurf eines alliierten Flugzeuges auf eine romani Gefangenenkolonne, die von ungarischen Soldaten aus dem Lager Nagykanizsa nach Westen getrieben wurde, ums Leben kamen. Im Dezember 2019 errichtete eine lokale Nichtregierungsorganisation mit Hilfe der örtlichen Behörden ein neues Denkmal, auf dem die Namen der Opfer eingraviert sind.
Im Januar 2014 wurde in Gornja Trebinja im Landkreis Karlovac ein Gedenk-Ossarium errichtet, in dem die Überreste von 220 Opfern beigesetzt wurden, darunter von etwa siebzig Rom:nja aus den Dörfern Skakavac und Popović Brdo, die Anfang Januar 1942 von Ustaša-Einheiten ermordet worden waren.
Im Mai 2013 fand in Zagreb und Jasenovac eine internationale wissenschaftliche Konferenz zum Thema „Linkage of the historical experience of Roma in Europe with the promotion of tolerance and non-discrimination of Roma“ statt. Die Teilnehmer der Veranstaltung verabschiedeten die sieben Artikel der „Jasenovac-Erklärung“, in der postuliert wird, dass während des Zweiten Weltkriegs ein Völkermord an den Rom:nja begangen wurde, der „systematisch geleugnet“ wurde und „die Anerkennung durch den Staat und die Gesellschaft insgesamt“ erfordert.15„Jasenovačka deklaracija“, 9. Die Erklärung betonte die Notwendigkeit, die Forschung zu diesem Thema zu fördern und die Bildung zu verbessern, eine „angemessene Berichterstattung“ durch die Medien sicherzustellen sowie Gedenkstätten für romani Opfer einzurichten. Zudem sollten Museen sowie ähnliche Einrichtungen ermutigt werden, kulturelle und pädagogische Aktivitäten zur Geschichte der Rom:nja zu organisieren.




