Auf dem Gebiet des deutsch besetzten Protektorats Böhmen und Mähren gab es zwei Zwangslager zur Kontrolle und Absonderung von Menschen, die als „Zigeuner“ galten, und offiziell „Zigeunerlager“ genannt wurden [„cikánské tábory“, CT]. Beide wurden im selben Zeitraum und auf dieselbe Weise betrieben, ihre Zuständigkeiten waren jedoch geografisch aufgeteilt.
Das „Zigeunerlager I“ [CT I] in Lety bei Písek, einem Dorf etwa 80 Kilometer südlich von Prag, war administrativ für Böhmen zuständig, das „Zigeunerlager II“ [CT II] in Hodonín bei Kunstadt, einem Dorf etwa 50 Kilometer nördlich von Brno, analog für Mähren.
Beide Lager wurden im August 1942 nach der Erfassung von „Zigeunern“ vom 1. bis 3. August 1942 in Betrieb genommen. In den beiden Lagern befanden sich insgesamt etwa 2 700 Insass:innen, d. h. ein Viertel der Anfang August 1942 als „Zigeuner“ registrierten 11 859 Personen und weniger als die Hälfte der als „rassische Zigeuner“ eingestuften Personen.
536 Menschen starben während der Haft in den Lagern, 575 wurden abschließend als „rassische Nichtzigeuner“ eingestuft und schließlich freigelassen, und etwa 1 400 Menschen wurden von Lety und Hodonin aus in das Konzentrationslager Auschwitz (Auschwitz I) und das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau deportiert.
Vorgeschichte der Lager
Beide Lager wurden durch eine Umstrukturierung bereits bestehender Lager eingerichtet, deren Verwaltung und Zweckbestimmung zuvor geändert worden war. Die ersten Lager auf den Geländen von Lety und Hodonin wurden durch ein Dekret der letzten tschechoslowakischen Regierung vor der deutschen Besatzung verfügt. Ihre Gründung war ein politischer Kompromiss, der die Forderungen verschiedener Interessengruppen befriedigen sollte. Sie waren für Personen bestimmt, die „die öffentliche Ordnung störten“. Sinti:ze und Rom:nja wurden ausdrücklich in diese Gruppe aufgenommen, da seit Langem bestehende Vorurteile gegen sie durch die Angst vor der großen Zahl an Flüchtlingen, die in der Tschechoslowakei Asyl vor dem nationalsozialistischen Deutschland suchten, noch verstärkt wurden.
Nach der deutschen Besetzung am 16. März 1939 wurde diese Politik von Reichsprotektor Konstantin von Neurath (1873–1956) formell genehmigt. Die Lager wurden „Arbeitsstraflager“ [„kárné pracovní tábory“, KPT] genannt und ähnelten in ihrer Funktionsweise stark den nationalsozialistischen Arbeitserziehungslagern. Alle Häftlinge waren Männer über 18 Jahre und wurden regelmäßig nach einiger Zeit im Lager entlassen. Im Allgemeinen waren die Lebensbedingungen in diesen Lagern besser als später in den „Zigeunerlagern“.
Die Verordnung Nr. 89/1942 Slg. über die „vorbeugende Verbrechensbekämpfung“ vom 9. März 1942, eine exakte Kopie der gleichnamigen deutschen Verordnung vom 14. Dezember 1937, führte zur Umwandlung der Lager in „Anhaltelager“ [„sběrné tábory“, ST]. Diese Umwandlung war von großer Bedeutung, da die Verwaltung der Lager damit von den tschechischen Behörden im Protektorat auf die deutsche Kriminalpolizei übertragen wurden. Am 21. März 1942 erließ die Kriminalzentrale in Prag ein Entlassungsverbot für die Häftlinge aus den „Arbeitsstraflagern“, die daraufhin sämtlich in „Vorbeugehaft“ genommen wurden (gemäß der Verordnung Nr. 89/1942 Slg.). Die Lager wurden damit Teil der nationalsozialistischen Verfolgungsmaschinerie für „Asoziale“, und alle neuen Häftlinge wurden als solche gekennzeichnet.
Lager ausschließlich für Rom:nja und Sinti:ze
Auf der Grundlage des Erlasses des Innenministeriums des Protektorats vom 10. Juni 1942 zur „Bekämpfung der Zigeunerplage“ – eine Kopie des gleichnamigen deutschen Erlasses vom 8. Dezember 1938 – wurden die Lager in Lety und Hodonin erneut umgewandelt, diesmal in „Zigeunerlager“, Zwangslager ausschließlich für Rom:nja und Sinti:ze. Weitere administrative Änderungen wurden von der Kriminalzentrale in Prag als zentraler Behörde für die Verwaltung der Häftlinge vorgenommen. Nun wurden die Lager zu Orten, an denen ganze Familien eingesperrt wurden, wenn sie von tschechischen Polizeibeamten bei ihrer Registrierung Anfang August 1942 als „Zigeuner“ eingestuft wurden.
Diese rassistischen Einstufungen waren vorläufig und sollten später von der Kriminalpolizei überprüft werden. Häftlinge aus Lety, die von der Kriminalzentrale in Prag als „rassische Zigeuner“ oder „Mischlinge“ eingestuft wurden, sollten im Mai 1943 in das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau deportiert werden. Wenn die Kriminalpolizei jemanden als „rassischen Nichtzigeuner“ einstufte, ordnete sie dessen Entlassung aus dem Lager an. Nach der Logik der nationalsozialistischen Verfolgung von Menschen als „Asoziale“ konnte dies jedoch immer noch bedeuten, dass sie weiteren Repressionen ausgesetzt waren.
Die Lager Lety bei Pisek und Hodonin bei Kunstadt waren von August 1942 bis Mai bzw. August 1943 in Betrieb. Nachdem die meisten Häftlinge nach Auschwitz-Birkenau deportiert worden waren, wurden die Lager schließlich geschlossen. Die Verfolgung der Rom:nja und Sinti:ze im Protektorat Böhmen und Mähren dauerte bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges an, wurde aber ohne eine Inhaftierung in speziellen Lagern fortgeführt.




