16. September 1941Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel, Deutschland, erlässt mit dem ‚Sühnebefehl‘ für das Oberkommando der Wehrmacht die Weisung an die Truppe, für jeden aus dem Hinterhalt getöteten deutschen Soldaten 50–100 Zivilpersonen hinzurichten.
4. Oktober 1941Als Reaktion auf die Ermordung von 21 deutschen Soldaten bei Topola ordnet der kommandierende Generalbevollmächtigte Böhme im deutsch besetzten Serbien an, für jeden getöteten Deutschen 100 „serbische Häftlinge“ (vorwiegend Juden und Kommunisten) und für jeden verwundeten Deutschen 50 Häftlinge zu erschießen. Wenige Tage später, am 10. Oktober, erlässt er einen Befehl, der die formelle Grundlage für die darauffolgenden Massaker der Wehrmacht an Juden, Roma und Serben bildet.
20. – 21. Oktober 1941Nach einem Partisanenangriff auf Wehrmachtsoldaten verhaften deutsche Truppen zusammen mit der kollaborierenden serbischen Polizei 2 300 Zivilisten in und um Kragujevac – männliche Juden, Roma und einheimische Serben, darunter ganze Jahrgänge von Schülern der dortigen Mittelschule – und erschießen sie als Vergeltungsmaßnahme, zumeist am Erschießungsort Šumarice.
1947
29. Mai 1947Franz Böhme, ehemaliger Bevollmächtigter Kommandierender General in Serbien und einer der Hauptangeklagten im ‚Geiselmordprozess‘, dem siebten Nachfolgeverfahren der Nürnberger Prozesse, begeht vor der Anklageverlesung im Gefängnis Selbstmord. Auf Böhmes Befehl waren 1941 Tausende Juden, Roma und Serben erschossen worden.