Franz Böhme wurde am 15. April 1885 in der steirischen Stadt Zeltweg, Österreich, geboren. Während des Ersten Weltkrieges war er Offizier in der österreichisch-ungarischen Armee und setzte seine militärische Laufbahn danach in der österreichischen Armee fort. Von 1935 bis 1938 war er Chef des militärischen Nachrichtendienstes. Nach dem „Anschluss“ im März 1938 wurde er hochrangiger Wehrmachtoffizier und nahm an der Spitze der 30. und später der 32. Infanteriedivision am Einmarsch in Polen und Frankreich teil. General Franz Böhme ist einer der Hauptverantwortlichen für die Verbrechen der Wehrmacht im Herbst 1941 in Serbien, darunter der Massenmord an Juden und Roma.
Bevollmächtigter Kommandierender General in Serbien
Nach erfolglosen Versuchen im Sommer 1941, den Aufstand von Partisan:innen in Serbien niederzuschlagen, bat General Wilhelm List (1880–1971), der Wehrmachtsbefehlshaber Südost, das Oberkommando der Wehrmacht, General Böhme mit einer Infanteriedivision nach Serbien zu schicken, um die Region zu befrieden. Böhme traf am 18. September 1941 als Bevollmächtigter Kommandierender General in Serbien ein, gleichzeitig wurde die 342. Infanteriedivision von Frankreich nach Serbien verlegt.
Böhme ergriff sofort drakonische Strafmaßnahmen gegen die Zivilbevölkerung, um die Partisan:innen von weiteren Angriffen abzuschrecken, insbesondere in den nordwestlichen Gebieten Serbiens, wo die Partisan:innen ganze Städte und Dörfer befreit hatten. Bei dieser Gelegenheit erließ er einen Befehl, der umfangreiche Repressalien gegen die Zivilbevölkerung in Westserbien vorsah. Frauen und Kinder wurden beschuldigt, den Partisan:innen zu helfen, indem sie Informationen sammelten und sie versorgten, und deshalb sollten auch sie als Feinde angesehen werden. Partisan:innen sollten als Geächtete behandelt, Siedlungen niedergebrannt und die gesamte männliche Bevölkerung zwischen 15 und 60 Jahren verhaftet und in ein Konzentrationslager gebracht werden.
Tötung von Geiseln
Ab Anfang Oktober 1941 wurden die Repressalien von Böhme auf Beschluss des Oberkommandos der Wehrmacht ausgeführt. In den Gebieten, in denen Partisan:innen aktiv waren, waren für jeden getöteten Deutschen 100 Geiseln und für jeden Verwundeten 50 Geiseln zu erschießen. Am 10. Oktober 1941 ordnete Böhme an, alle Kommunist:innen, alle verdächtigen Männer, alle Juden und eine bestimmte Anzahl nationalistisch oder demokratisch gesinnter Bürger:innen zu verhaften und als Geiseln festzuhalten. Im Falle eines Angriffs auf deutsche Soldaten oder Volksdeutsche sollten die Geiseln erschossen werden.
Wenige Tage danach befahl Böhme als Reaktion auf einen Angriff von Partisan:innen in der Nähe der Stadt Topola, bei dem 21 deutsche Soldaten ums Leben kamen, die Erschießung von 2 100 Kommunisten, Juden und Roma aus den Konzentrationslagern Šabac und Topovske šupe. Bei dieser Gelegenheit beschloss Harald Turner (1891–1947), Chef des Verwaltungsstabs des Militärbefehlshabers von Serbien, anstelle von Kommunisten Roma auszuliefern. Geiseln wurden in Zasavica bei Šabac und Jabuka bei Pančevo erschossen. Weitere 2 200 Juden und Roma wurden Ende Oktober und Anfang November 1941 als Reaktion auf einen Partisanenangriff bei Valjevo ermordet. In diesem Fall wurden auch Geiseln in Jajinci, in der Nähe von Belgrad, erschossen. Massaker an serbischen Zivilist:innen wurden auch in Kraljevo, Kragujevac, Draginac und anderswo verübt.
Böhme blieb bis Anfang Dezember 1941 in Belgrad, dann wurde er von General Paul Bader (1883–1971) abgelöst. Nach Einsätzen in Finnland (1941–1943), Österreich (1944) und erneut auf dem Balkan (1944) wurde Böhme in die Führerreserve des Oberkommandos des Heeres versetzt. Bei Kriegsende war er Wehrmachtbefehlshaber in Norwegen, wo er von der britischen Armee gefangen genommen wurde.
„Geiselmord-Prozess“ in Nürnberg
Nach dem Krieg wurde er von den Alliierten in einem der Nürnberger Nachfolgeprozesse wegen Verbrechen in Südosteuropa (Fall VII), auch „Geiselmord-Prozess“ genannt, angeklagt. Er beging am 29. Mai 1947, vor der Anklageerhebung, im Gefängnis Selbstmord.