Forbidden Coastal Zone

Logo
Suche
Forbidden Coastal Zone
  • Version 1.0
This lemma is currently being edited.
1939
1. September 1939Die Wehrmacht überfällt in den frühen Morgenstunden Polen, womit Deutschland den Zweiten Weltkrieg beginnt.
22. Oktober 1939Per Erlass wird ‚Nomaden- und Schaustellerfamilien‘ in acht Departements im Westen Frankreichs der Aufenthalt verboten. Es wird Hausarrest oder eine Abschiebung ins Landesinnere angeordnet.
1940
6. April 1940Die Regierung in Frankreich ordnet den „Hausarrest“ für „Nomades“ auf dem gesamten französischen Staatsgebiet an. Damit wird die Freizügigkeit für Sinti:ze und Rom:nja per Dekret abgeschafft.
10. Mai 1940Deutschland erweitert den Krieg auf den Westen Europas; die Wehrmacht marschiert in Belgien, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden ein.
16. Dezember 1940Die elfköpfige Familie Marinkovitch wird an ihrem Wohnort Calais (deutsch besetztes Nordfrankreich) verhaftet, weil dieser zur „Verbotenen Küstenzone“ gehört, und in das Landesinnere von Frankreich abgeschoben.
1941
10. April 1941Die Militärverwaltung für Belgien und Nordfrankreich verbietet den Aufenthalt von Sinti:ze und Rom:nja in der Küstenzone (Ost- und Westflandern sowie Bezirk Antwerpen).
1943
6. Februar 1943Neun Sinti und Roma, Männer im Alter zwischen 16 und 32 Jahren, werden in der ‚Verbotenen Küstenzone‘ in Antwerpen, deutsch besetztes Belgien, verhaftet. Über das Gefängnis in Antwerpen, die Zitadelle von Huy und das Gefängnis Saint-Gilles in Brüssel werden sie nach Deutschland überführt und im November 1943 in das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau deportiert. Nur einer von ihnen, Joseph Collicon, überlebt.
1944
2. September 1944Alliierte Truppen befreien erste Gebiete des deutsch besetzten Belgiens und Nordfrankreichs.