Nach der Errichtung des sogenannten Protektorats Böhmen und Mähren am 16. März 1939 wurden die Gesetzgebung und die Praxis gegenüber Rom:nja und Sinti:ze schrittweise an die bereits in Deutschland geltenden Vorschriften angepasst. Wie in anderen besetzten Ländern und Regionen bauten die deutschen Besatzungsbehörden auf bereits bestehenden Strukturen der Diskriminierung und rechtlichen Maßnahmen sowie auf der vorhandenen Bürokratie auf.
Parallele Verwaltungsstrukturen
Ein charakteristisches Merkmal des Protektorats Böhmen und Mähren war das Bestehen zweier paralleler Verwaltungsstrukturen, die üblicherweise als die „tschechische” und die „Besatzungsstruktur” bezeichnet werden. Studien, die eine detaillierte Bewertung der Beziehungen zwischen diesen beiden Strukturen ermöglichen, sind nach wie vor ein Forschungsdesiderat, auch wenn in den letzten Jahren einige Fortschritte erzielt wurden.
In der Regel benötigten die tschechischen Behörden jedoch für alle ihre Maßnahmen die Zustimmung der deutschen Behörden, und die Arbeit der tschechischen Beamten wurde direkt von deutschen Beamten überwacht. Das übergeordnete Ziel der Nationalsozialisten im Protektorat war dessen vollständige Integration in das Deutsche Reich. Nach und nach sollten Verwaltungs- und politische Strukturen so angepasst werden, dass sie sich schließlich nahtlos in die Strukturen des Reiches einfügten.
Reichsprotektor
An der Spitze der deutschen Besatzungsverwaltung stand der Reichsprotektor, offiziell der direkte Vertreter des Reichs im Protektorat. Dieses Amt wurde zunächst Konstantin Freiherr von Neurath (1873–1956) übertragen, der Ende September 1941 durch Reinhard Heydrich (1904–1942) ersetzt wurde. Da von Neurath offiziell aus gesundheitlichen Gründen beurlaubt wurde, trugen Heydrich und seine Nachfolger den Titel „Stellvertretender Reichsprotektor“, was jedoch keinen Einfluss auf ihre tatsächliche Stellung hatte.
Nach Heydrichs Tod am 4. Juni 1942, der auf einen Anschlag des tschechoslowakischen Widerstands am 27. Mai 1942 zurückging, übernahm Kurt Daluege (1897–1946) das Amt bis zum August 1943. Der letzte Reichsprotektor war Wilhelm Frick (1877–1946), der jedoch keine nennenswerte Macht ausübte, da Karl Hermann Frank (1898–1946), der 1943 zum deutschen Staatsminister für Böhmen und Mähren ernannt worden war, zu diesem Zeitpunkt bereits alle Fäden in der Hand hielt.
Ob einer von ihnen über die allgemeine nationalsozialistische Haltung gegenüber dieser Bevölkerungsgruppe hinaus ein besonderes Interesse an der Verfolgung der Rom:nja und Sinti:ze im Protektorat hatte, ist bislang nicht näher untersucht worden. Über August Lyss (1888–1973), einen weniger hochrangigen deutschen Beamten, ist bekannt, dass er aus dem Deutschen Reich ins Protektorat entsandt wurde, um auch dort an der Deportation von Rom:nja und Sinti:ze nach Auschwitz-Birkenau mitzuwirken.
Es war jedoch Heydrich, der die umfassenden Reformen des Verwaltungsapparats, insbesondere in der Polizei und den Sicherheitsbehörden, initiierte, durch die die scheinbare Autonomie der tschechischen Behörden im Protektorat im Frühsommer 1942 endgültig beendet wurde.
Besatzungspolitik
Generell betrachteten die Nationalsozialist:innen das Gebiet des Protektorats als integralen Bestandteil des Deutschen Reiches, der vollständig eingegliedert werden sollte. Diese Idee hatte schwerwiegende Folgen für die gesamte Bevölkerung des Protektorats, da die Nationalsozialist:innen unter Bezug auf ihre rassistischen Kategorien keinen Teil der Bevölkerung als den Deutschen gleichgestellt betrachteten.
Die vollständige „Germanisierung” Böhmens und Mährens wurde bis nach dem Krieg verschoben, dennoch wurden verschiedene Maßnahmen umgesetzt, die darauf abzielten, jeden einzelnen Angehörigen der tschechischen Bevölkerung nach der nationalsozialistischen Rassenideologie zu kategorisieren. Aufgrund seiner geografischen Lage und seiner industriellen Infrastruktur war das Protektorat für die deutschen Besatzer von großem Wert. Diskriminierung und Unterdrückung der tschechischen Bevölkerung, darunter mehrere Massaker, waren charakteristisch für die Besatzung, doch friedliche und produktive Verhältnisse im Protektorat waren für die Besatzer unerlässlich. Dies führte zu ständig wechselnden Maßnahmen, die zwischen blutiger Unterdrückung und Privilegien wechselten.
Das wohl bekannteste Beispiel für die deutsche Unterdrückung der tschechischen Bevölkerung ist die vollständige Zerstörung des Dorfes Lidice. Als Rache für die Ermordung Heydrichs erschossen deutsche Polizeibeamte der Polizeikompanie Halle alle 173 Männer über 16 Jahren im Dorf, während 184 Frauen in das Konzentrationslager Ravensbrück deportiert wurden. Das Schicksal der Kinder des Dorfes hing von ihrer „rassischen Einstufung” ab. 17 von ihnen wurden als „eindeutschungsfähig” eingestuft und an SS-Familien zur Adoption gegeben, die meisten Kinder von Lidice, eine Gruppe von 82 Kindern, wurden jedoch im Juli 1942 im Vernichtungslager Kulmhof ermordet. Neben der deutschen Polizei waren Soldaten der Wehrmacht und Polizeikräfte des Protektorats beteiligt, die von einem Stab unter dem Kommando von Horst Böhme (1909–1945), Befehlshaber der Sicherheitspolizei (BdS), überwacht wurden.
Insgesamt verloren schätzungsweise mindestens 32 000 Menschen durch Repressionsmaßnahmen, nach ihrer Deportation in Konzentrationslager oder durch Zwangsarbeit ihr Leben.
Verfolgung und Ermordung von Jüdinnen:Juden
Die jüdische Bevölkerung des Protektorats, darunter auch Flüchtlinge aus dem Deutschen Reich, die vor 1939 in die Tschechoslowakei gekommen waren, um dort Schutz vor Verfolgung zu suchen, wurde unmittelbar nach der Errichtung des Protektorats Ziel nationalsozialistischer antisemitischer Maßnahmen, die vom Deutschen Reich auf das Protektorat übertragen wurden. Die Maßnahmen folgten dem im Deutschen Reich vorherrschenden Muster.
Der Ausschluss aus dem öffentlichen Leben und den meisten Berufen sollte zunächst die jüdische Bevölkerung zur Auswanderung zwingen. Nach dem Auswanderungsverbot im Herbst 1941 lebten noch etwa 84 000 als „jüdisch“ eingestufte Menschen im Protektorat. Im Oktober und November 1941 wurden etwa 6 000 von ihnen in das Getto Litzmannstadt im besetzten Polen deportiert. Ab Ende November 1941 gingen die meisten Transporte in das neu errichtete Getto Theresienstadt auf dem Gebiet des Protektorats, nur wenige Kilometer von der deutschen Grenze entfernt.
Insgesamt wurden etwa 155 000 Jüdinnen:Juden aus dem Protektorat, Deutschland, Österreich und anderen Ländern nach Theresienstadt deportiert. 35 000 starben dort, weitere 88 000 wurden weiter deportiert, meist nach Auschwitz-Birkenau. Von diesen Deportierten überlebten etwa 5 000 den Krieg.
Zwangsansiedlung von Sinti:ze und Rom:nja
Während er die Ghettoisierung und Deportation der jüdischen Bevölkerung im Protektorat organisierte, schlug Heydrich bei einer Sitzung in Prag am 10. Oktober 1941 vor, die „zu evakuierenden Zigeuner” nach Riga zu deportieren.1Heim et al., Deutsches Reich und Protektorat Böhmen und Mähren, Dok. 244, 656–660, hier 660; Zimmermann, Rassenutopie, 219. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits verschiedene andere Maßnahmen, die sich seit Ende November 1939 gegen Rom:nja und Sinti:ze im Protektorat richteten, ergriffen worden.
Ein erster Erlass, der sich direkt auf die Verfolgung von Rom:nja und Sinti:ze im Protektorat bezog, wurde am 30. November 1939 vom Protektoratsinnenminister Josef Ježek (1884–1969) erlassen. Auf der Grundlage der Definition der Zielgruppe im tschechoslowakischen Gesetz Nr. 177/1927 wurde angeordnet, dass sich alle „wandernden Zigeuner” bis zum 1. Januar 1940 entweder in ihren Heimatorten oder, falls sie keinen festen Wohnsitz besaßen (was aufgrund früherer Diskriminierungsmaßnahmen häufig der Fall war), an ihrem derzeitigen Aufenthaltsort niederlassen mussten.
Der gleiche Erlass verbot allen, die einmal als „reisende Zigeuner” registriert worden waren, das Reisen, unabhängig davon, ob sie dafür eine Genehmigung hatten oder nicht. Dennoch weigerten sich viele Städte und Dörfer schlichtweg, Rom:nja aufzunehmen. Im März 1940 wiesen die regionalen Behörden die Gendarmerie an, die Zwangsansiedlung zu überwachen und bei Verweigerung einzugreifen.
Die Zwangsansiedlung hatte unterschiedliche Auswirkungen, je nach den persönlichen Plänen und Wünschen der Betroffenen. Einerseits bedeutete sie für diejenigen, die sich nicht niederlassen wollten, einen Verlust ihrer Selbstbestimmung, andererseits hatten diejenigen, denen bis dahin das Recht auf Niederlassung verwehrt worden war, nun die Möglichkeit, sich niederzulassen. Die Behörden und Medien betrachteten diese Maßnahme als Erfolg; in den Zeitungen wurde oft der unerwartete Erfolg der Kinder von Rom:nja und Sinti:ze in den Schulen gelobt, von denen nun eine größere Zahl den Unterricht besuchte. Während viele Zeitungsartikel das Bild eines erfolgreich abgeschlossenen Projekts der „Umerziehung” und „Zivilisierung” vermittelten, folgten weitere Maßnahmen.
Grundlagen für den Genozid
Am 9. März 1942 erließ die Protektoratsregierung das Dekret Nr. 89/42 Coll. über die „Vorbeugende Verbrechensbekämpfung” (mit Wirkung zum 1. Januar 1942). Dieses Dekret war weitgehend eine Kopie der gleichnamigen Verordnung, die Heinrich Himmler (1900–1945) 1937 im Deutschen Reich erlassen hatte, mit einigen Anpassungen an die besonderen Verhältnisse im Protektorat.
Die Befugnis zur Verhängung der „Vorbeugehaft” gegen Einzelpersonen verblieb bei der deutschen Kriminalzentrale in Prag, und als Orte, an denen die aufgrund dieses Erlasses Internierten festgehalten werden sollten, wurden nicht die Konzentrationslager im Deutschen Reich, sondern zunächst Haftanstalten innerhalb des Protektorats bestimmt. Die deutsche Kriminalpolizei in Prag behielt jedoch das Recht, die Überstellung von Personen in Lager im Reichsgebiet anzuordnen, wenn sie dies für erforderlich hielt. Mit der Verordnung Nr. 89/42 wurde die Kriminalzentrale in Prag auch zur einzigen Behörde, die Rom:nja und Sinti:ze, die einem Wandergewerbe nachgingen, das Reisen gestatten konnte.
Die Verflechtung der Verfolgung von „Asozialen” und „Zigeunern” spiegelt sich somit auch in der nationalsozialistischen Politik im Protektorat Böhmen und Mähren wider. Unter den als „Asoziale” aus dem Protektorat in das Konzentrationslager Auschwitz I deportierten Personen bildeten Rom:nja und Sinti:ze eine kleine Gruppe. Zwei Transporte, die überwiegend aus älteren Menschen bestanden, verließen jedoch im Dezember 1942 die „Zigeunerlager” mit dem Ziel Auschwitz. Durch die administrative Neuordnung der Zuständigkeiten für „Zigeuner”, die nun alle bei der Kriminalzentrale in Prag lagen, legte der Erlass über die „Vorbeugende Verbrechensbekämpfung” den Grundstein für den folgenden Genozid.
Registrierung und Internierung
Nur wenige Monate später, am 24. Juni 1942, gab der Innenminister des Protektorats, Richard Bienert (1881–1949), den „Erlass zur Bekämpfung der Zigeunerplage” heraus. Die zugehörige Durchführungsverordnung erging am 10. Juli 1942. Auch dieser Erlass war dem gleichnamigen Erlass des Deutschen Reiches vom Dezember 1938 mehr als ähnlich. Auf Grundlage dieser Vorschriften fand vom 1. bis 3. August 1942 eine erneute Erfassung von „Zigeunern, Zigeunermischlingen und nach Zigeunerart lebenden Personen” statt. Die tschechischen Gendarmen, die die Registrierung durchführten, mussten umfangreiche Unterlagen anlegen, insbesondere über die Abstammung und die familiären Beziehungen, die an die deutsche Kriminalpolizei im Protektorat weitergeleitet wurden.
Die Einstufung der Menschen als „rassische Zigeuner”, „Zigeuner-Mischlinge” oder „rassische Nicht-Zigeuner” sowie die Entscheidung, wer in die „Zigeunerlager” geschickt wurde, traf die tschechische Gendarmerie. Ihre Entscheidungen über eine Internierung wurden umgehend vollzogen. Die von ihnen vorgenommene rassistische Kategorisierung unterlag der Überprüfung durch die deutsche Kriminalpolizei und konnte später revidiert werden, was in einigen Fällen auch geschah.
Von den 11 886 von den tschechischen Gendarmen überprüften Personen wurden 5 860 als „rassische Zigeuner” oder „Mischlinge” eingestuft. Etwa 2 000 von ihnen wurden sofort in die eigens zu diesem Zweck eingerichteten „Zigeunerlager” Lety bei Pisek und Hodonin bei Kunstadt gebracht. Die anderen wurden schriftlich darüber informiert, dass sie bei Verlassen ihres Wohnortes ohne Genehmigung der Kriminalpolizei in Prag oder bei nicht ordnungsgemäßer Ausübung ihrer Arbeit in „Vorbeugehaft” genommen würden; anschließend durften sie in ihr bisheriges Leben zurückkehren.
In beiden Lagern waren die Lebensbedingungen aufgrund der Überbelegung und des Mangels an Nahrung und Wasser unerträglich. Die Lager wurden von tschechischen Gendarmen befehligt und bewacht, standen aber dennoch unter deutscher Aufsicht. Schließlich brachen in beiden Lagern Krankheiten aus und breiteten sich aus. Mehrere hundert Häftlinge starben an Typhus.
Deportationen
Die Deportationen von als „Zigeuner” bezeichneten Menschen aus dem Protektorat begannen im März 1943 und erfolgten auf Grundlage von Himmlers Auschwitz-Erlass. In sechs Massentransporten zwischen März 1943 und Januar 1944 wurden insgesamt mehr als 4 500 Rom:nja und Sinti:ze aus dem Protektorat in das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau deportiert. Die meisten der nach Auschwitz-Birkenau Verschleppten wurden im Mai und August 1943 deportiert.
Eine kleine Anzahl von Menschen wurde nicht deportiert, sondern als „rassische nicht-Zigeuner“ aus den Lagern Lety bei Pisek und Hodonin bei Kunstadt entlassen. Die Grundlagen für diese Entscheidung sind in der Forschung bislang ungeklärt. Vor allem aufgrund von Berichten von Überlebenden wurde wiederholt erklärt, dass deutsche Polizisten diese Entscheidung allein aufgrund des Aussehens einer Person getroffen hätten.
Unklar bleibt, welche Rolle die umfangreichen genealogischen Unterlagen spielten, die während der Registrierung im August 1942 angelegt und an die deutsche Kriminalpolizei und das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) weitergeleitet wurden. Zumindest für das Lager Lety bei Pisek ist dokumentiert, dass die Rassenhygienische Forschungsstelle in Berlin weitere Informationen, insbesondere über Frauen und Zwillinge im Lager, angefordert und erhalten hat.
Einige der zunächst Freigelassenen wurden dennoch später als „Zigeuner” nach Auschwitz-Birkenau deportiert. In Mähren kritisierte die deutsche Kriminalpolizei die große Zahl der als „Zigeuner” registrierten Personen (etwa 600 Personen), die von der ersten Deportationswelle im Frühjahr 1943 ausgenommen worden waren, und diese Intervention führte zu ihrer späteren Deportation nach Auschwitz-Birkenau. Die genaue Zahl der Überlebenden konnte bisher nicht ermittelt werden; Schätzungen schwanken zwischen 500 und 1 000 Personen.
Überleben
Die genaue Zahl derjenigen, die nach den letzten Deportationen im Protektorat blieben, ist ebenfalls nicht bekannt. Ctibor Nečas (1933–2017) schätzte sie auf etwa 300. Etwa 200 Menschen, die von der deutschen Kriminalpolizei offiziell von der Deportation ausgenommen worden waren, wurden wahrscheinlich zwangssterilisiert. Einige überlebten versteckt, entweder im Protektorat oder im Slowakischen Staat; die Überlebenschancen in der Slowakei waren dank der unterschiedlichen Politik gegenüber Rom:nja und Sinti:ze höher als im Protektorat.
Insgesamt sind 174 Fluchtversuche aus Lety bei Pisek und Hodonin bei Kunstadt dokumentiert. Etwa 40 dieser Versuche waren erfolgreich bzw. konnte das Gegenteil bisher nicht belegt werden. Erfolglose Versuche endeten entweder mit dem Tod „auf der Flucht“ oder mit der Rückkehr ins Lager, wo die gescheiterten Flüchtlinge mit Strafen rechnen mussten, die mit schweren körperlichen Verletzungen einhergingen und manchmal kurz- oder mittelfristig zum Tod führten.
Es sind Einzelfälle bekannt, in denen Rom:nja aus den Böhmischen Ländern die Verfolgung überlebten, weil sie nicht als solche identifiziert wurden oder weil sie einen sozialen Status innehatten, der ihnen Zugang zu mächtigen oder einflussreichen Personen verschaffte. Bestechung von Beamten wird ebenfalls häufig als Fluchtmittel genannt, insbesondere aus den „Zigeunerlagern“. Es ist noch nicht geklärt, ob Beamte Geld von Personen angenommen haben, die von der Kriminalpolizei in Prag als „rassische Nicht-Zigeuner“ eingestuft worden waren und daher ohnehin aus den Lagern entlassen worden wären, oder ob eine Bestechung zu einer solchen Einstufung führen konnte.
Widerstand
Protest oder Widerstand, der sich konkret gegen die Verfolgung von Rom:nja und Sinti:ze im Protektorat richtete, ist bislang nicht dokumentiert. Nicht-Rom:nja aus dem Protektorat scheinen nur versucht zu haben, die Bedingungen in den Lagern zu verbessern, nicht aber deren Existenz oder Zweck oder die Internierungen und Deportationen selbst in Frage zu stellen. Ihre Beweggründe dafür waren zweifellos vielfältig, und es muss berücksichtigt werden, dass Angehörige der Mehrheitsbevölkerung des Protektorats selbst Opfer des nationalsozialistischen Terrors und der Unterdrückung waren.
Die Rom:nja, von denen wir wissen, dass sie sich für den Kampf entschieden haben, beteiligten sich im allgemeinen Widerstand gegen die Nazis im Protektorat. Der bekannteste unter ihnen ist Josef Serinek (1900–1974), der eine Partisanengruppe gründete und anführte. Eine noch unbekannte Anzahl von Rom:nja und Sinti:ze aus dem Protektorat kämpfte während des Zweiten Weltkriegs als Soldaten in regulären Armeen und war so an der Befreiung Europas vom Nationalsozialismus beteiligt.