Andrija Artuković

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Andrija Artuković
  • Version 1.0
  • Publikationsdatum 17. Oktober 2026

Andrija Artuković, geboren am 19. November 1899 in Klobuk bei Ljubuški in Bosnien und Herzegowina, war ein Jurist und Politiker. Als erster Innenminister des Unabhängigen Staates Kroatien (USK) [Nezavisna Država Hrvatska] spielte er eine Schlüsselrolle bei der Verfolgung von Rom:nja und anderen Minderheiten durch die Ustaša.

Frühe Jahre, Emigration und Rückkehr

Nach seiner Promotion in Rechtswissenschaften arbeitete Artuković als Gerichtsbeamter in Zagreb (1924) und war als Rechtsanwalt in Gospić (1926) tätig. Er wurde zu einem frühen Anhänger der Kroatischen Rechtspartei („Frankovci“), verfolgte begeistert die Politik von Ante Pavelić (1889–1959) und schloss sich dessen Ustaša-Bewegung an. Artuković wurde zu einem der prominentesten Vertreter der kroatischen nationalistischen Politik und machte die Stadt Gospić sowie die gesamte Region Lika zu einem der Zentren der Ustaša-Bewegung. Er war an den Vorbereitungen für den erfolglosen militärischen Aufstand der Ustaša („Velebit-Aufstand“) im September 1932 beteiligt, floh jedoch wenige Tage vor dessen Ausbruch nach Venedig in Italien, um einer Verhaftung zu entgehen. Dort ernannte ihn Pavelić zum Oberbefehlshaber aller Ustaša-Milizen in Italien. Infolge von Konflikten innerhalb der Ustaša-Bewegung in Italien, insbesondere mit Mijo „Giovanni“ Babić (1903–1941), begab er sich Ende 1933 nach Budapest und anschließend nach Wien, wo er kurzzeitig inhaftiert wurde, bevor er ausgewiesen wurde.

Als der jugoslawische König Aleksandar I. Karađorđević (1888–1934) am 9. Oktober 1934 in Marseille ermordet wurde, hielt sich Artuković in London auf. Die britischen Behörden verhafteten ihn und lieferten ihn als Verdächtigen im Mordfall an Frankreich aus. Nach drei Monaten in einem Pariser Gefängnis lieferten ihn die französischen Behörden ihrerseits an das Königreich Jugoslawien aus, wo er 1935 in Belgrad inhaftiert wurde. Im April 1936 wurde er aus der Haft entlassen und verließ das Land; über Österreich reiste er nach Deutschland.1Bulajić, Ustaški zločini genocida, Bd. 1, 109–124; Krizman, Ante Pavelić i ustaše, 94–98, 107, 113–115, 154–156, 173–181; Ličina, Dossier Artuković, 11–32; Ravlić, „Artuković“, 11–12. In Berlin wurde er auf Ersuchen der jugoslawischen Behörden mehrmals von der Gestapo verhört. Nach einer mehrwöchigen Haft im Jahr 1937, die er gemeinsam mit Mladen Lorković (1909–1945) und Branimir Jelić (1905–1972) verbüßte, verließ Artuković Deutschland und reiste nach Frankreich und Ungarn. Nach dem Putsch in Belgrad am 27. März 1941 durch alliiertenfreundliche Offiziere kehrte er nach Berlin zurück. Zusammen mit anderen Emigrant:innen richtete er ein „Kroatisches Büro“ ein, das seinen Sitz im berühmten Hotel „Kaiserhof“ hatte. Das Büro verfügte über einen eigenen Radiosender, über den Artuković Propagandareden hielt, die den Weg für einen nationalen Aufstand in Kroatien ebnen sollten.2Kisić-Kolanović, Mladen Lorković, 28; Krizman, Ante Pavelić i ustaše, 252–254, 258, 298, 310, 398, 403.

Politische Rolle im Unabhängigen Staat Kroatien und „Rassengesetze“

Nach dem Einmarsch der Achsenmächte in Jugoslawien und der Gründung des USK im April 1941 kehrte Artuković nach Zagreb zurück, wo er zum Innenminister ernannt wurde. In dieser Funktion, die er bis Oktober 1942 innehatte, baute er ein Polizeisystem auf, das der Unterdrückung und Verfolgung „unerwünschter Elemente“ diente, darunter Juden:Jüdinnen, Serb:innen, Rom:nja, Kommunist:innen und andere Regimegegner:innen. Er schlug eine Reihe diskriminierender Gesetze vor, die er gemeinsam mit Pavelić unterzeichnete. Dazu gehörten alle wesentlichen Verordnungen und Gesetze, die den Weg für den Völkermord der Ustaša an den Rom:nja im USK ebneten.

Die sogenannten „Rassengesetze“ vom 30. April 1941 („Rechtsvorschrift über die rassische Zugehörigkeit“; „Rechtsvorschrift über die Staatsbürgerschaft“; „Rechtsvorschrift über den Schutz des arischen Blutes und der Ehre des kroatischen Volkes“) definierten Juden:Jüdinnen und Rom:nja als „Nicht-Arier“ und entzogen ihnen ihre Staatsangehörigkeitsrechte und andere Bürgerrechte sowie den Zugang zum öffentlichen Dienst und zu einer Reihe weiterer Berufe. Am 3. Juli 1941 ordnete Artuković die Erfassung aller Rom:nja im USK an, die er als „ersten Schritt der Maßnahmen gegen die Zigeuner“ bezeichnete. Der Erfassungsprozess und weitere Maßnahmen wurden in enger Zusammenarbeit mit dem „Amt für Kolonisierung“ durchgeführt.

Schließlich bereitete Artukovićs Innenministerium mit einem Rundschreiben vom 19. Mai 1942 die systematischen Massendeportationen von Rom:nja in das Konzentrations– und Vernichtungslager Jasenovac vor. Die Aufgabe wurde der Polizei und militärischen Einheiten unter der Leitung des Ustaša-Überwachungsdienstes und der Staatlichen Direktion für öffentliche Ordnung und Sicherheit übertragen. Alle Durchführungsmaßnahmen sollten in Absprache mit dem Innenministerium, und damit Artuković selbst, getroffen werden.3Bulajić, Ustaški zločini genocida, Bd. 2, 82–174; Vojak, „Prva faza rješavanja ‚ciganskog pitanja‘“, 251; Zakoni, 111, 113–114.

Nach der Bildung der neuen Regierung am 10. Oktober 1942 trat Artuković von seinem Amt zurück und wurde Minister für Justiz und Kultus [Ministra pravosuđa i bogoštovlja]. Von April bis Oktober 1943 bekleidete er zum zweiten Mal das Amt des Innenministers. Danach legte er sein Ministeramt nieder und war bis Mai 1945 als Staatsnotar [Državni prabilježnik] und Hüter des Staatssiegels [Čuvar državnoga pečata] tätig.4Ravlić, „Artuković“, 12.

Flucht in die Vereinigten Staaten von Amerika, Auslieferung und Prozess in Zagreb

Kurz vor dem endgültigen Zusammenbruch des USK im Mai 1945 floh Artuković nach Österreich, wo ihn die britischen Militärbehörden kurzzeitig in einem Lager festhielten. Nach seiner Freilassung begab er sich in die Schweiz, wo ihm Vertreter der katholischen Kirche halfen, sich unter dem Decknamen Alois Anich Schweizer Papiere zu beschaffen. Im Juli 1947 reiste Artuković nach Irland; ein Jahr später wanderte er mit irischen Papieren nach Kalifornien in den Vereinigten Staaten aus.5Barbier, Spies, 171–175; Feigin und Richard, The Office of Special Investigations, 239–258; Kennedy, „‚A Deed Agreeable to God‘“, 187–201.

Im Nachkriegsjugoslawien sagten mehrere ehemalige Untergebene Artukovićs, wie Viktor Gutić (1901–1947) oder Franjo Truhar (1901–unbekannt), gegen ihn aus und machten ihn unter anderem für Zwangsarbeit und den Massenmord an Rom:nja verantwortlich. Im Juli 1945 erklärte ihn die kroatische Abteilung der jugoslawischen Staatlichen Kommission zur Feststellung von Verbrechen der Besatzer und ihrer Helfer zum Kriegsverbrecher und erstellte eine Liste mit 21 Verbrechen, derer er beschuldigt wurde. Eines dieser Verbrechen war die Deportation und Ermordung von „etwa 40 000“ Rom:nja im Lagerkomplex Jasenovac zwischen dem späten Frühjahr und August 1942.6Landeskommission zur Feststellung der Verbrechen der Besatzer und ihrer Helfer des Föderalen Staates Kroatien, Beschluss zur Feststellung der Verbrechen von Dr. Andrija Artuković, erlassen in Zagreb am 23. Juli 1945. Abgedruckt in Bulajić, Ustaški zločini genocida, Bd. 1, 179–182, hier 180.

Die Bezirksstaatsanwaltschaft Zagreb erhob in Abwesenheit Anklage gegen Artuković; die Anklagepunkte umfassten auch Verbrechen gegen Rom:nja und stützten sich auf erhaltene Ustaša-Dokumente sowie Zeugenaussagen. In der ersten Anklageschrift vom 17. Mai 1951 hieß es, dass „nahezu alle Zigeuner auf dem Gebiet des sogenannten Unabhängigen Staates Kroatien auf bestialischste Weise ausgerottet wurden“. Was die Verbrechen gegen Rom:nja betrifft, so enthielt die erweiterte Fassung der Anklageschrift vom 4. September 1951 als zentrales Beweismittel Artukovićs Deportationsbefehl vom Mai 1942, auf dessen Grundlage – nach Schätzungen von Überlebenden – „rund 30 000“ Rom:nja nach Jasenovac deportiert und dort ermordet wurden. Die Anklageschrift befasst sich ausführlich mit mehreren Fällen solcher Massendeportationen.7Bulajić, Ustaški zločini genocida, Bd. 1, 183–197. Zitate aus ebd., 184 und 193.

Im August 1951 richteten die jugoslawischen Behörden ein Auslieferungsersuchen an die US-Behörden bezüglich Artuković, das im Januar 1959 abgelehnt wurde. Jugoslawien erneuerte sein Ersuchen Ende der 1970er Jahre; im November 1984 wurde er schließlich festgenommen. Nach einem Gerichtsverfahren in New York wurde er im Februar 1986 an die jugoslawischen Behörden in Zagreb ausgeliefert.8Barbier, Spies, 175–183; Feigin und Richard, The Office of Special Investigations, 239–258; Olujić, Kako nisam obranio Andriju Artukovića, 10–36. Ab dem 14. April 1986 führte das Bezirksgericht Zagreb einen einmonatigen öffentlichen Prozess durch, der großes Medieninteresse auf sich zog. In einer der Anhörungen bestritt Artuković seine Beteiligung an der Verfolgung der Rom:nja durch die Ustaša und behauptete, es habe im USK ohnehin nur eine „unbedeutende Ausrottung von Zigeunern“ [„neznatnog istrebljivanja Cigana“] gegeben.9Protokoll der Hauptverhandlung gegen den Angeklagten Andrija Artuković vor dem Bezirksgericht Zagreb am 17. April 1986. Abgedruckt in Popović, Suđenje Andriji Artukoviću, 89–100, hier 91. Die im Prozess vorgelegten Beweise belegten das Gegenteil. Abgesehen von Artukovićs ausdrücklichen ministeriellen Anweisungen und Befehlen, die vor Gericht verlesen wurden, wurden Zeugen angehört, die ihn einer direkten Beteiligung an den an der romani Bevölkerung begangenen Verbrechen beschuldigten. Auch mehrere überlebende romani Häftlinge aus Jasenovac wie Štepan Nikolić (1918–unbekannt) sagten gegen Artuković aus. In seinem Urteil vom 14. Mai 1986 befand das Bezirksgericht Zagreb Artuković für schuldig und verurteilte ihn zum Tode.10Bulajić, Ustaški zločini genocida, Bd. 2, 83–89; Ličina, „Dossier Artuković“, 116–182; Popović, Suđenje Andriji Artukoviću, 11–199; Stanojević, Ustaški ministar smrti, 189–255. Die von der Bezirksstaatsanwaltschaft Zagreb am 14. März 1986 erhobene Anklage und das Urteil des Bezirksgerichts Zagreb vom 14. Mai 1986 sind abgedruckt in Olujić, Kako nisam obranio Andriju Artukovića, 193–251. Das Urteil wurde jedoch aufgrund seines angeschlagenen Gesundheitszustands nicht vollstreckt; er starb am 16. Januar 1988 in einem Gefängniskrankenhaus in Zagreb.

Einzelnachweise

  • 1
    Bulajić, Ustaški zločini genocida, Bd. 1, 109–124; Krizman, Ante Pavelić i ustaše, 94–98, 107, 113–115, 154–156, 173–181; Ličina, Dossier Artuković, 11–32; Ravlić, „Artuković“, 11–12.
  • 2
    Kisić-Kolanović, Mladen Lorković, 28; Krizman, Ante Pavelić i ustaše, 252–254, 258, 298, 310, 398, 403.
  • 3
    Bulajić, Ustaški zločini genocida, Bd. 2, 82–174; Vojak, „Prva faza rješavanja ‚ciganskog pitanja‘“, 251; Zakoni, 111, 113–114.
  • 4
    Ravlić, „Artuković“, 12.
  • 5
    Barbier, Spies, 171–175; Feigin und Richard, The Office of Special Investigations, 239–258; Kennedy, „‚A Deed Agreeable to God‘“, 187–201.
  • 6
    Landeskommission zur Feststellung der Verbrechen der Besatzer und ihrer Helfer des Föderalen Staates Kroatien, Beschluss zur Feststellung der Verbrechen von Dr. Andrija Artuković, erlassen in Zagreb am 23. Juli 1945. Abgedruckt in Bulajić, Ustaški zločini genocida, Bd. 1, 179–182, hier 180.
  • 7
    Bulajić, Ustaški zločini genocida, Bd. 1, 183–197. Zitate aus ebd., 184 und 193.
  • 8
    Barbier, Spies, 175–183; Feigin und Richard, The Office of Special Investigations, 239–258; Olujić, Kako nisam obranio Andriju Artukovića, 10–36.
  • 9
    Protokoll der Hauptverhandlung gegen den Angeklagten Andrija Artuković vor dem Bezirksgericht Zagreb am 17. April 1986. Abgedruckt in Popović, Suđenje Andriji Artukoviću, 89–100, hier 91.
  • 10
    Bulajić, Ustaški zločini genocida, Bd. 2, 83–89; Ličina, „Dossier Artuković“, 116–182; Popović, Suđenje Andriji Artukoviću, 11–199; Stanojević, Ustaški ministar smrti, 189–255. Die von der Bezirksstaatsanwaltschaft Zagreb am 14. März 1986 erhobene Anklage und das Urteil des Bezirksgerichts Zagreb vom 14. Mai 1986 sind abgedruckt in Olujić, Kako nisam obranio Andriju Artukovića, 193–251.

Zitierweise

Danijel Vojak: Andrija Artuković, in: Enzyklopädie des NS-Völkermordes an den Sinti und Roma in Europa. Hg. von Karola Fings, Forschungsstelle Antiziganismus an der Universität Heidelberg, Heidelberg 17. Oktober 2026.-

1941
30. April 1941Die Ustaša-Behörden führen im faschistischen Unabhängigen Staat Kroatien „Rassengesetze“ ein, die die „rassische” Zugehörigkeit von Rom:nja und Juden:Jüdinnen definieren. Die Gesetze werden auch in den bosnischen und herzegowinischen Teilen des faschistischen Staates umgesetzt.
3. Juli 1941Im Rahmen eines sogenannten „Kolonisierungsplans“, der auf die Zwangsumsiedlung und „Sesshaftmachung“ von Rom:nja abzielt, ordnen die Behörden des faschistischen Unabhängigen Staates Kroatien die Registrierung aller Rom:nja auf dem Staatsgebiet an.
1942
19. Mai 1942Die Behörden des faschistischen Unabhängigen Staates Kroatien ordnen die Deportation aller Rom:nja in das Konzentrationslager Jasenovac an und leiten damit den systematischen Völkermord ein.
1986
14. Mai 1986Das Bezirksgericht Zagreb, Jugoslawien, verurteilt Andrija Artuković, ehemals Innenminister des Unabhängigen Staates Kroatien, zum Tode. Eines der ihm zur Last gelegten Verbrechen ist die Deportation von Rom:nja in das Konzentrations- und Vernichtungslager Jasenovac und ihre dortige Ermordung. Das Urteil wird wegen seines Gesundheitszustandes nicht vollstreckt; Artukovic stirbt eineinhalb Jahre später in einem Gefängniskrankenhaus.