Compensation (Wiedergutmachung)

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Compensation (Wiedergutmachung)
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1947
10. November 1947Das Gesetz Nr. 59 der amerikanischen Militärregierung regelt die Rückerstattung von Vermögensgegenständen in der US-Zone (einem Teil des besetzten Deutschland) und wird zum Vorbild späterer Rückerstattungsgesetze.
1949
26. April 1949Der Süddeutsche Länderrat verabschiedet das US-Entschädigungsgesetz, das zum Ausgangspunkt der späteren Bundesentschädigungsgesetze in Deutschland wird.
1950
22. Februar 1950In einem Runderlass informiert das württemberg-badische Justizministerium in Deutschland, dass Anträge von „Zigeunern“ vor der Bearbeitung grundsätzlich an die Kriminalpolizei zur Prüfung der Legitimität der Ansprüche weiterzuleiten seien.
1952
26. Mai 1952 Die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet den Überleitungsvertrag, in dem die Westalliierten nationale Souveränitätsrechte an eine bundesweite Vereinheitlichung der Wiedergutmachungsregelungen knüpfen.
10. September 1952Mit dem Luxemburger Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Israel sowie der Claims Conference verpflichtet sich Deutschland erstmals zur Globalentschädigung für ausländische NS-Verfolgte.
1953
18. September 1953Als erstes Bundesgesetz zur Entschädigung wird in Deutschland das sogenannte Bundesergänzungsgesetz durch den Bundestag verabschiedet.
1956
7. Januar 1956Der Bundesgerichtshof in Deutschland verkündet sein Präzedenzurteil, wonach die kollektive Verfolgung von Sinti:ze und Rom:nja aus Gründen der „Rasse“ erst am 1. März 1943 einsetzte.
29. Juni 1956In Deutschland wird das Bundesergänzungsgesetz durch das nachgebesserte und umfangreichere Bundesentschädigungsgesetz ersetzt.
1957
29. Juli 1957Das Bundesrückerstattungsgesetz regelt in Deutschland den Bereich der Restitution einheitlich für alle Bundesländer.
1963
18. Dezember 1963Der Bundesgerichtshof in Deutschland hebt sein Urteil von 1956 auf und erkennt an, dass rassenpolitische Gründe für die Verfolgung von Sinti:ze und Rom:nja schon vor 1943 mitursächlich gewesen sein konnten.
1965
14. November 1965Das Bundesentschädigungs-Schlussgesetz in Deutschland sieht Verbesserungen für Verfolgte vor. Sinti:ze und Rom:nja dürfen abgelehnte Ansprüche neu anmelden.
1981
26. August 1981Der Bundestag ruft in Deutschland einen Härtefonds für Verfolgte nicht jüdischen Glaubens ins Leben. Einmalzahlungen werden vorwiegend bis dahin nicht entschädigten Sinti:ze und Rom:nja bewilligt.
2000
2. August 2000Mit der Gründung der „Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ)“ in Deutschland wird erstmals Entschädigung für Zwangsarbeit ermöglicht; auch Sinti:ze und Rom:nja, die nicht in Deutschland leben, können Anträge auf Entschädigung stellen.